Auf dem Verbandstag 2023 wurde in der BVSH-Schiedsrichterordnung in §5(2) die Gestellungspflicht der Schiedsrichter geändert. Diese Anpassung wurde für §5(3) versäumt. Somit war an dieser Stelle eine redaktionelle Änderung notwendig, um die beschlossene Anpassung in beiden Paragrafen zu vereinheitlichen.
Neue Formulierung in §5(3):“ In der zweiten Saison müssen für alle Mannschaften ab U14 und älter gemäß §5(2) die Schiedsrichter gestellt werden“. Die Streichung der Altersklasse in dieser Formulierung soll in einem Antrag beim Verbandstag 2024 erfolgen.