Bitte beachtet das laut Beschluss des Verbandstages; § 6 Absatz 2 Schiedsrichterordnung die Schiedsrichteransetzer in der kommenden Saison ein „VETO-Recht“ haben was Schiedsrichter Umbesetzungen betrifft und daher die Ansetzer ZWINGEND in Kenntnis gesetzt werden müssen. Passiert dies nicht ist das mit einem Strafgeld verbunden.