Alle Schiedsrichter sind befugt und auch angehalten, Auffälligkeiten während eines Spiels auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Oder ggf. (möglicherweise auch zusätzlich) nach dem Spiel einen Bericht an den jeweiligen Staffelleiter oder an den Ressortleiter Sportorganisation zu schicken.

Auffälligkeiten könnten z.B. fehlende Ausstattung des Kampfgerichts oder Verhaltensweisen der Zuschauer sein. Oder auch Unstimmigkeiten über Kleidungsvorschriften (T-Shirt unter dem Trikot, „Radfahrerhosen“ o.ä.) oder die Einhaltung der Jahrgangseinteilungen in der Jugend. Dies wiederum bedeutet nicht automatisch ein Teilnahmeverbot am aktuellen Spiel! Grundsätzlich müssen die Schiedsrichter jede Person mitspielen lassen, die am Spiel teilnehmen möchte, solange nach ihrem Empfinden keine Verletzungsgefahr für eine am Spiel teilnehmende Person besteht.